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Patrozinium

Das lat. patronus bedeutet ursprünglich Schutzherr, Vertreter vor Gericht für Leute, die von ihm abhängig sind oder ihn darum angegangen haben, dann allgemein fürsorglich bemühter, einflussreicher Mann.

Seit dem 4. Jh. wird dieser Begriff von den christlichen Gemeinden angewandt auf hoch verehrte Märtyrer, die bei der Gemeinde ihre Grabstätte gefunden haben; so nennt Leo d. Gr. die Apostel Petrus und Paulus die Patrone Roms. Orte, die kein Märtyrergrab aufzuweisen hatten, wählten sich gleichfalls einen Patron und bemühten sich um eine Reliquie davon, um sie in ihrem Kirchengebäude niederzulegen. So entsteht der Brauch, jede Gemeinde und ihr Kirchengebäude unter den Schutz (patrozinium) eines Heiligen zu stellen und dessen Fest alljährlich besonders zu begehen. Vielfach wurden Kirchengebäude aber auch nach Glaubensgeheimnissen benannt; man spricht dann genauer von Titularfest. Unter germanischen Rechtsverhältnissen wird die schon der Antike bekannte Vorstellung besonders lebendig, das Kirchengebäude, Kloster oder der Altar stehe im Besitz des betreffenden Heiligen. Auch die persönliche Hinwendung zu Gott und zu den Heiligen übernimmt Motive aus dem germanischen Lehenswesen: Die Hingabe begründet ein auf gegenseitiger Treue basierendes persönliches Verhältnis. (aus: Adolf Adam - Hupert Berger, pastoralliturgisches Handlexikon. Freiburg - Basel – Wien)

Hinweis: siehe auch Jakobus, Geschichte des Pilgerwesens



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