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Simonie

Der Kauf oder Verkauf eines kirchlichen Amtes, von Reliquien, Sakramenten, Pfründen oder ähnlichem bezeichnet man als Simonie. Der Begriff wurde in Zusammenhang mit dem Investiturstreit im Mittelalter zeitweilig auf jede Vergabe eines kirchlichen Amtes durch einen Laien ausgedehnt, ob gegen Geld oder umsonst (siehe Investiturstreit).

Abgeleitet ist der Betriff Simonie von Simon Magus, einer Person aus der Apostelgeschichte der Bibel. Simon Magus, ein „großer Zauberer“ in Samaria.



Die entsprechende Bibelstelle in der Apostelgeschichte (8,5-24)


„8,5 Philippus aber ging hinab in eine Stadt Samarias und

predigte ihnen den Christus. 8,6 Die Volksmengen achteten einmütig auf das, was von Philippus geredet wurde, indem sie zuhörten und die Zeichen sahen, die er tat. … 8,9 Ein Mann aber, mit Namen Simon, befand sich vorher in der Stadt, der trieb Zauberei und brachte das Volk von Samaria außer sich, indem er von sich selbst sagte, dass er etwas Großes sei; … 8,14 Als die Apostel in Jerusalem gehört hatten, dass Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie Petrus und Johannes zu ihnen. 8,15 Als diese hinab gekommen waren, beteten sie für sie, damit sie den Heiligen Geist empfangen möchten; 8,16 denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. 8,17 Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist. 8,18 Als aber Simon sah, dass durch das Auflegen der Hände der Apostel der Geist gegeben wurde, brachte er ihnen Geld 8,19 und sagte: Gebt auch mir diese Macht, dass der, dem ich die Hände auflege, den Heiligen Geist empfange. 8,20 Petrus aber sprach zu ihm: Dein Geld fahre mit dir ins Verderben, weil du gemeint hast, dass die Gabe Gottes durch Geld zu erlangen sei! 8,21 Du hast weder Teil noch Recht an dieser Sache, denn dein Herz ist nicht aufrichtig vor Gott. 8,22 Tu nun Buße über diese deine Bosheit und bitte den Herrn, ob dir etwa der Anschlag deines Herzens vergeben werde; 8,23 denn ich sehe, dass du voll bitterer Galle und in Banden der Ungerechtigkeit bist. 8,24 Simon aber antwortete und sprach: Bittet ihr für mich den Herrn, damit nichts über mich komme von dem, was ihr gesagt habt.“



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Priesterweihen gegen Bezahlung wurden auf dem Konzil von Chalkedon (451) ausdrücklich und auch offiziell verboten.

Auf der Synode von 1059/1060 wurde die Simonie von Papst Nikolaus II. als „dreigeteilte simonistische Häresie“ bezeichnet, was auf seiner Einteilung in simonistischen oder nicht-simonistischen Ämterkauf sowie in daran beteiligte Simonisten und Nicht-Simonisten beruhte. Jede Weihe, die auf simonistische Weise zustande gekommen sei, solle mit der Entfernung des Amtsinhabers aus dem Amt beantwortet werden.

Das Simonie-Verbot wurde zwar auf weiteren Konzilen bestätigt (z.B. beim Lateran II 1139, Lateran III 1179) – der Kauf von Ämtern war im Mittelalter jedoch weiterhin verbreitet. Gegen Ende des Mittelalters erreichte das Geschäft „Ämterkauf &-verkauf “ seinen Höhepunkt. Der durch Simonie an die Macht gekommene Papst Innozenz VIII viel besonders durch seine Förderung der Inquisition und der Hexenverfolgung auf, kritisiert wurde er vor allem durch Girolamo Savonarola, einem italienischen Dominikaner und Bußprediger. Girolamo „Hieronymus“ Savonarola (1452-1498) erregte Aufstehen mit seiner Kritik am Lebenswandel des herrschenden Adels und Klerus, so auch des Papstes Innozenz VIII, Girolamo Savonarola wurde 1498 hingerichtet.



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„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt“.

Ablass-Briefe sollten den Gläubigen im Mittelalter einen dem Geldbetrag entsprechenden Bußerlass für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen, Ablass wurde aber als Sündenerlass gegen Geld verkauft.

Ohne die Simonie hätte es vielleicht keine Reformation durch Martin Luther gegeben. Letztendlich brachte der Verkauf von Ablassbriefen durch den Dominikanermönch Johannes Tetzel im Auftrag des derzeitigen Bischofs von Mainz (Albrecht von Brandenburg) 1517 „das Fass zum Überlaufen“, Martin Luther veröffentlichte seine 95 Thesen, in denen er gegen Missbräuche beim Ablass und besonders gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen auftrat. Als Anlage an einen Brief an den Erzbischof von Mainz und Magdeburg (Albrecht von Brandenburg) wurden die Thesen des Martin Luther am 31. Oktober 1517 das erste Mal in Umlauf gebracht.



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