Die „Ziegenhainer Zuchtordnung“ wurde 1539 von Landgraf Philipp zu Hessen (Philipp der Großmütige, 1504-1567) in Kraft gesetzt. In ihr sind die Regelungen über die Konfirmation festgehalten.
Diese Ordnung reglementierte im Mittelalter das Gemeindeleben und zielte auf eine strenge moralisch-sittliche Disziplin der Bevölkerung ab. Beispielsweise wurden Hurerei, übermäßiger Alkoholgenuss und außerehelicher Beischlaf sanktioniert, als Polizei diente nun „die Gemeinde“, Verbrecher wurden mit Stockhieben oder am Pranger bestraft (Anmerk.: erste „Zuchthäuser“ entstanden erst im 16.Jh.).
Hinweis Hessen - > siehe auch z.B. Frankfurt/M., Fulda, Kassel, Limburg, Marburg, Rheinsteig, Via Publica, Eselsweg
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